Schutzkonzept inklusiv
Schutz vor Gewalt und sexuellem Missbrauch an Förderschulen und inklusiven Regelschulen
Die notwendige Erstellung von inklusiven Schutzkonzepten basiert auf dem höchstpersönlichen Recht von Kindern und Jugendlichen auf
Schutz vor Gewalt jeglicher Art.
Schutzkonzepte sollten demnach folgende Kompetenzen haben:
Recht auf Schutz (Protection), Recht auf Beteiligung (Participation) und das Recht auf Bildung, Erziehung und Förderung (Provision).
(angelehnt an die UN-Kinderrechtskonvention 1989)
Schule als Kompetenzort
Schule sollte auch ein Ort sein, an dem unsere Schülerschaft offene, zugewandte und vertrauensvolle Ansprechpartner und kompetente Hilfe findet.
Schule als Ort der Beteiligung
Mitreden, mitentscheiden, gehört werden: Möglichkeiten der Partizipation müssen gefunden und etabliert werden.
Schule als Ort der Förderung von Kinderrechten
Schutzkonzepte sind immer auch Konzepte von Kinderrechten, die etabliert und gelebt werden müssen. Dies ist der beste Schutz vor sexualisierter Gewalt!
Institutionen, in denen Kinder und Jugendliche mit Behinderungen leben und/oder lernen, tragen nochmal eine besondere Verantwortung, ein angepasstes Schutzkonzept zu erstellen. Zum einen sind Menschen mit Behinderungen deutlich öfter von sexualisierter Gewalt betroffen, zum anderen müssen präventive Maßnahmen individuell ausgearbeitet und implementiert werden. Förderschulen und inklusive Regelschulen stehen damit vor einer großen Herausforderung, dieser Verantwortung gerecht zu werden.
"Ein Schutzkonzept bezeichnet das für jede Institution passende System von Maßnahmen für den besseren Schutz von Jungen und Mädchen vor sexuellem Missbrauch. Es kann nicht von "oben" oder von "außen" verordnet werden, sondern muss vielmehr innerhalb einer Einrichtung [...] unter Beteiligung der hauptberuflichen und ehrenamtlichen Fachkräfte, Eltern, Kinder und Jugendlicher selbst erarbeitet und sodann im Alltag angewendet werden" (Röhrig 2015).